Spenden & Sponsoring

  • Wir nehmen grundsätzlich keine Spenden an von Organisationen, deren Ziele nicht in Übereinstimmung mit den AGAPLESION Kernwerten bzw. dem AGAPLESION Leitbild stehen oder die dem Ansehen von AGAPLESION schaden können.
  • Sponsoring-Verträge müssen in Übereinstimmung mit branchenüblichen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen stehen. Darüber hinaus sind konzernweite Mindestanforderungen an die Umsetzung des Sponsorings definiert. Für die Überprüfung der Einhaltung der Grundprinzipien steht den Einrichtungen eine Checkliste zur Verfügung.

Beispiel Checkliste Sponsoring-Verträge:

  • Trennungsprinzip: Das Sponsoring ist von etwaigen Umsatzgeschäften strikt getrennt. Es besteht z. B. kein zeitlicher Zusammenhang zu einer anstehenden Beschaffungsentscheidung bzw. sonstigen Vertragsabschlüssen mit dem Sponsor.
  • Dokumentationsprinzip: Leistung und Gegenleistung sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind in einem schriftlichen Sponsoring-Vertrag vereinbart.
  • Transparenzprinzip:  Der Sponsorenvertrag wird der Geschäftsführung offengelegt und durch diese genehmigt.
  • Äquivalenzprinzip: Der Sponsorenbetrag steht im angemessenen Verhältnis zu den gewährten Gegenleistungen (z. B. werbewirksame Aktivitäten wie Informationsstand, namentliche Nennung des Sponsors in Veranstaltungshinweisen etc.).