AGAPLESION legt Positionspapier zur Neuregelung der Sterbehilfe vor

02. November 2015

Frankfurt am Main, 2. November 2015 – Am kommenden Freitag debattiert der Bundestag über eine Neuregelung der „Sterbehilfe“. Begleitend zum Gesetzgebungsverfahren hat AGAPLESION als christlicher Gesundheitskonzern die Frage der Sterbehilfe sowie insgesamt ethische Fragen am Ende des Lebens eingehend diskutiert. Herausgekommen ist ein Positionspapier, das dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten ebenso gerecht wird wie der Unantastbarkeit des Lebens.

Ethische Fragen an den Grenzen des Lebens werden in den 28 Krankenhausstandorten und 34 Wohn- und Pflegeeinrichtungen der AGAPLESION gAG immer wieder aufgeworfen. Nach christlichem Verständnis ist jedes menschliche Leben grundsätzlich unantastbar und schützenswert, besonders das gebrechliche und verletzliche Leben.

 „Aus Sicht der christlichen Ethik geht es stets darum, Leben zu fördern und Menschen zu ermöglichen, Ja zum Leben sagen zu können“, erklärt Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender AGAPLESION gemeinnützige AG. Vor diesem Hintergrund habe die Suizidprävention stets eindeutig Vorrang: „Wir unterstützen damit ausdrücklich das Votum des Deutschen Ethikrates, bei der gesamten Debatte den Vorrang der Suizidprävention nicht aus den Augen zu verlieren.“

 In der aktuellen Gesetzgebungsdebatte zur Sterbehilfe geht es um den sogenannten assistierten Suizid von schwerkranken Patienten mit einer nur noch begrenzten Lebenszeit. Das ist eine starke Eingrenzung auf eine kleine Gruppe von Personen. Doch wir diskutieren dies so umfangreich, weil hier grundsätzliche Fragen berührt werden, die unser gesellschaftliches Zusammenleben insgesamt betreffen.

 „Aktuell sehen wir keinen Bedarf, die existierende strafrechtliche Regelung der Beihilfe zum Suizid zu ändern“, sagt Horneber. Auch solle das bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe weiterhin beibehalten werden. „Es ist gut, dass keiner der aktuellen Gesetzentwürfe an dieser Stelle eine Änderung vorschlägt.“ Organisierte Sterbehilfevereine mit kommerziellen Interessen sollten jedoch verboten werden.

 Nicht hilfreich erscheint AGAPLESION der derzeitige Zustand in Deutschland, dass einzelne Landesärztekammern divergierende standesrechtliche Regelungen zur Suizidbeihilfe etabliert haben.

Die Positionen

  • Durch Informationen über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen klären wir in unseren Einrichtungen darüber auf, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt und ihm die Möglichkeit gegeben hat, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen beendet werden sollen, damit es z. B. nicht zu einer vom Patienten abgelehnten Verlängerung des Sterbeprozesses kommt.
  • Durch den Ausbau von Schmerztherapie, palliativer Versorgung, psychologischer Begleitung und Seelsorge tragen wir dafür Sorge, dass Menschen nicht in eine Notlage geraten, aus der heraus sie nach Suizidbeihilfe fragen müssen.
  • Auch wenn wir Schmerztherapie, palliative Versorgung, psychologische Unterstützung und Seelsorge anbieten und ausbauen, ist uns bewusst, dass auch eine gute palliative Versorgung nicht alle schwierigen Konfliktsituationen vollständig wird lösen können. Es kann Patienten geben, die ihr Leiden an einer unheilbaren Krankheit als so unerträglich wahrnehmen oder Hilfsangebote nicht annehmen können, dass der Wunsch nach Beendigung des eigenen Lebens weiterhin besteht.
  • Wir sehen es als wichtige und mitmenschliche Aufgabe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, für schwerstkranke Patienten, die den Wunsch haben, ihr Leben zu beenden, vertrauensvolle Gesprächspartner zu sein und unsere Patienten in ihrer Not professionell zu begleiten. Hierin kommen die Wertschätzung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten und die Fürsorgepflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem ärztlichen, pflegerischen und anderen patientennahen Bereichen zum Ausdruck. Es gilt, die Ursachen der individuellen Sorgen und Nöte zu klären und um die Ambivalenzen dieser Lebens- und Sterbewünsche am Ende des Lebens zu wissen. Für diese speziellen Situationen bieten wir Fortbildungsangebote der Begleitung an und fördern diese ausdrücklich.
  •  Es wird tragische Einzelfälle und belastende Entscheidungen geben. Sie müssen persönlich verantwortet werden und lassen sich kaum in Kategorien vorher so klar beschreiben, dass sie dann ohne jegliche Gewissenszweifel umgesetzt werden könnten. Die evangelische Ethik macht uns darauf aufmerksam, dass wir in tragischen Ausnahmesituationen um die „Qual der Gewissensentscheidung“, die individuelle Verantwortungsübernahme und das Schuldigwerden nicht herumkommen.

Die vorliegende Stellungnahme wurde unter Einbeziehung des Zentrums für Ethik in der Medizin am AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, des AGAPLESION Arbeitsbereichs Ethik sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Praxis erarbeitet. Dazu gehören Theologen, Krankenhausmanager, Pflegende und Mediziner aus den Bereichen Palliativmedizin, Geriatrie, Psychiatrie und Onkologie. Sie wurde in dem Bewusstsein verabschiedet, dass ein evangelisches Unternehmen gerade auch in ethischen Fragen von einer Pluralität der Meinungen geprägt ist und diese zulässt. Verbindende Gemeinsamkeit bleibt dabei die Orientierung am christlichen Leitbild von AGAPLESION, das von den Kernwerten Nächstenliebe, Wertschätzung, Verantwortung, Transparenz, Professionalität und Wirtschaftlichkeit geprägt ist.

Kontakt
AGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft
Referatsleitung Unternehmenskommunikation
Dr. Tino Drenger
Ginnheimer Landstr. 94, 60487 Frankfurt am Main
T (069) 95 33 – 9430, F (069) 95 33 – 891 9430
presse@agaplesion.de