02. Februar 2026
Mehrere konkrete Forderungen enthält das Schreiben, dass der größte diakonische und zugleich gemeinnützige Gesundheitskonzern in Deutschland an die politischen Entscheidungsträger auf Bundeseben geschickt hat: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem KHAG die gesetzlichen Regelungen der Krankenhausreform (KHVVG) nachgeschärft werden sollen“, stellt Dr. Horneber klar: „Diese Anpassung ist ein dringend notwendiger Schritt, um die flächendeckende stationäre Versorgung nicht zu gefährden.“ AGAPLESION trete dafür ein, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um ihre rund eine Million Patientinnen und Patienten pro Jahr auch weiterhin bestmöglich versorgen zu können: „Dabei steht für uns als gemeinnütziger Konzern die sichere Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sowie die Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund, beispielsweise durch die zwingend notwendige Entbürokratisierung.“
AGAPLESION kritisiert die überbordende Regulatorik und fordert deshalb eine verbindliche Abbauquote der Nachweispflichten im KHAG: „Die Zahl wächst seit Jahren rasant. Allein 52 (!) Nachweispflichten haben wir nur in der Krankenhausfinanzierung, begleitet von einem rigorosen Sanktionssystem.“ Dieses müsse dringend entschärft oder in Teilen ausgesetzt werden. „Zudem werden bei vielen zu erbringenden Nachweisen auch Wirtschaftsprüfertestate verlangt“, so Dr. Horneber: „Diese sollen außerhalb von zwingenden Kernbereichen durch standardisierte Eigenerklärungen ersetzt werden.“ Denn: „Die Bürokratie sorgt für enormen Personaleinsatz. Diese Nachweis- und Prüfkaskaden werden aber nicht refinanziert und bremsen das gesamte Gesundheitssystem aus.“
Generell gebe es im Finanzierungssystem noch dringend notwendige Nachbesserungen, unter anderem bei der Vorhaltevergütung: „Die Vorhaltevergütung sollte sich von leistungsabhängigen Faktoren entkoppeln, stattdessen werden weiterhin bis zu 60 Prozent der Vergütung variabel sein. Deswegen ist sie ein untaugliches Instrument, welches einen enormen bürokratischen Aufwand hinterherzieht. Wir fordern deswegen eine Weiterentwicklung des bestehenden Instruments der Sicherstellungszuschläge.“
Die Übergangsphase bringe auch eine große Unsicherheit, so Dr. Horneber: „Der medizinische Dienst prüft nach den Grundsätzen des geltenden KHVVG. Dabei ist absehbar, dass sich durch im KHAG ändernden Qualitätskriterien und Zuordnungssystematiken automatisch Nachprüfungen ergeben. Ein enormer Zeitfresser. Wir fordern deswegen rechtssichere Übergangsregelungen, damit Krankenhäuser nicht auf Grundlage der alten Regelungen geprüft werden.“
Änderungen bedürfe es dabei auch bei der Fristenregelung zu Budgetforderungsunterlagen: „Die dafür notwendigen Zahlen erhalten wir oft erst Ende November, die Frist ist aber starr auf den 31. Dezember datiert. Wir fordern deswegen praxisgerechte Fristen, die sich an der tatsächlichen Datenverfügbarkeit orientieren.“ Derzeit sorgen die starren Fristen für hohe Strafzahlungen, die in die Hunderttausende Euro gehen können: „Gleiches gilt für die Richtlinie für Psychiatrie und Psychosomatik, PPP. Dort wird ein Vergütungsentzug festgelegt, wenn Stellen nicht besetzt sind.“ Mit Blick auf den flächendeckenden Fachkräftemangel eine praxisfremde Sanktionsregelung: „Wir fordern, diesen Vergütungsentzug auszusetzen. Die Durchsetzung gefährdet massiv die Versorungssicherheit im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik“, betont Dr. Horneber und verweist auf den fehlenden Realitätsbezug: „Anbieter sollen sogar für nicht besetzte Stellen sanktioniert werden, wenn auf Grund historischer Budgetdeckelung die Stellen gar nicht durch die Krankenkassen vorgesehen und finanziert werden. Mit den angedachten Sanktionen kann eine Psychiatrie nicht mehr betrieben werden, trotz bestehenden Pflichtversorgung.“
Der Vorstandsvorsitzende von AGAPLESION stellt deswegen klar: „Es braucht praxisnahe Anpassungen im KHAG. Gerne stehen wir als kritisch-konstruktiver Sparringspartner bereit.“
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