Agaplesion legt nach: Widerspruch gegen „Betrauungsakt“ der Stadt Frankfurt für Klinikum Höchst

10. Dezember 2025

Frankfurt – 10. Dezember 2025 - Mit ihrer Klage gegen die Millionenzuschüsse für das Klinikum Höchst durch die Stadt Frankfurt hat die gemeinnützige AGAPLESION Gruppe auf eine weitverbreitete Praxis deutscher Kommunen hingewiesen, Krankenhäuser in ihrem Besitz massiv zu subventionieren, während alle anderen Kliniken auf ihrem Stadtgebiet mit den geltenden Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung auskommen müssen. Nun legte AGAPLESION nach und legte Widerspruch gegen den sogenannten „Betrauungsakt“ der Stadt Frankfurt ein, auf dessen rechtlicher Grundlage die fortgesetzte Subventionierung eines einzigen Klinikums auf dem Stadtgebiet durch die Stadtverordneten gerechtfertigt wird.

Gegen die Klage der AGAPLESION Frankfurter Diakonie Kliniken vor dem Verwaltungsgericht Kassel hatte die Stadt Frankfurt sich zunächst gewehrt, indem sie die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bestritten hatte und das Verfahren an ein Zivilgericht verweisen wollte. Vor einem Zivilgericht hätten die Fragestellung, dass an einen Hoheitsträger wie die Stadt Frankfurt im Wettbewerb andere Ansprüche gestellt werden als an ein normales Unternehmen, keine Berücksichtigung gefunden. Mit diesem Versuch war die Stadt nun letztinstanzlich gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte in seinem Beschluss betont, „die Grundrechte freigemeinnütziger Träger könnten eingeschränkt sein.“

In seiner Stellungnahme zu diesem Beschluss hatte ein Sprecher der Stadt auf den jüngst erneuerten „Betrauungsakt“ der Stadt verwiesen. Dieser Betrauungsakt soll nun für 10 weitere Jahre gelten und damit nach Ansicht AGAPLESIONS zum einen die Ungleichbehandlung für die kommenden Jahre festschreiben, zum anderen dem Klinikum Hoechst signalisieren, dass jede Form von Unwirtschaftlichkeit weiterhin ausgeglichen werde. Ein Sprecher des Kämmerers hatte gegenüber der Presse zudem formuliert, dass die Stadt „natürlich nicht für die Gesundheitsversorgung der Bürger in Frankfurt verantwortlich“ sei, sondern die Stadt aus historischen Gründen lediglich für die Klinik in Höchst eine "besondere Verantwortung" habe. 

„Dies kann aber nicht Grund für den Betrauungsakt sein“, so Dr. Jörg Adam von der mit dem Verfahren betrauten Kanzlei Raue, die im Auftrag von AGAPLESION gegen den neuerlichen Betrauungsakt Widerspruch eingelegt hat. Wenn eine Kommune einem Unternehmen sozusagen eine „carte Blanche“ mit unbeschränkter Übernahme von Verlusten erteile, dann allenfalls nur, wenn es im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und die Dienstleistung anderweitig nicht wirtschaftlich erbracht werden könne. „Von diesen Voraussetzungen ist die Krankenhausversorgung in Frankfurt weit entfernt. Der Betrauungsakt widerspricht damit diametral nicht nur den Prinzipien des Krankenhausfinanzierungsrechts, sondern auch den Grundrechten der anderen Frankfurter Krankenhausträger“. 

Das Krankenhausfinanzierungsrecht gehe von dem Grundsatz aus, dass ein Krankenhaus keine zusätzlichen Mittel der öffentlichen Hand brauche, um zu überleben. Die einzige Ausnahme wäre, wenn kein anderer Träger die Dienstleistung anbiete, weil sie aufgrund von erheblichen Standortnachteilen beispielsweise auf dem Land nicht wirtschaftlich zu erbringen sei. Wie der Sprecher richtig ausgeführt habe, sei die Finanzierung der Krankenhausstrukturen in der Stadt in erster Linie Angelegenheit des Landes. „Damit wird deutlich, dass der Betrauungsakt ausschließlich zur Sicherung eines unwirtschaftlichen Tochterunternehmens durch einen Hoheitsträger diene und damit in rechtswidriger Weise den Wettbewerb verzerrt“.

Dr. Markus Horneber ergänzte, dass die evangelischen AGAPLESION Frankfurter Diakonie Kliniken für die Stadt und ihre Bürger ebenso notwendig für die Daseinsvorsorge seien wie das Klinikum Höchst. „Wir haben etwa die gleiche Bettenanzahl wie auch Fallzahlen, wir sind in zahlreichen Disziplinen, wie z. B. in der Geriatrie, Kardiologie, Gastroenterologie, Onkologie und hier insbesondere in der Brustkrebsbehandlung stärker als das Klinikum Höchst.“ Die Frankfurter Diakonie Kliniken seien mit 120 Jahren mindestens ebenso traditionsreich und erhaltenswert wie das Klinikum Höchst. „Sie würden aber schon lange nicht mehr existieren, wenn nicht meine Vorgänger in weiser Voraussicht die Krankenhäuser in einen größeren Verbund eingebracht hätten.“ Nur so sei das hochkomplexe Krankenhausmanagement überhaupt noch fachlich, wirtschaftlich, personell, und technisch zu bewältigen. Für die Gründer und damaligen Träger wäre das ein bis heute schmerzhafter Trennungsprozess gewesen. „Nur Kommunen beharren aufgrund der politischen Dividende, die sie aus ihren Häusern ziehen und mit der aus meiner Sicht unnötigen Verwendung von Steuermitteln darauf, die Kontrolle und Hoheit über ihre Häuser nicht aufgeben zu wollen, selbst wenn es für die Gesundheitsversorgung der Bürger keinen Mehrwert biete“.

Er habe auch wahrgenommen, dass das Klinikum Höchst zum wiederholten Male keinen Jahresabschluss habe vorlegen können und erneut gemunkelt werde, die 46 Millionen bereits beschlossene Steuersubvention könnten nicht ausreichen. „Wenn wir bis zum Ende des Folgejahres keinen geprüften Jahresabschluss vorliegen hätten, wäre das nahezu ein Todesstoß, keine finanzierende Bank würde das mitmachen“, so der CEO der AGAPLESION Gruppe. Hier zeige sich auch jenseits der fachlich-medizinischen Kompetenz, die es heute brauche, um ein gutes Krankenhaus zu führen, dass auch kaufmännisch die dauernde Subventionierung zu einer gewissen „Sorglosigkeit“ führe, da mit der Stadt als Bürge keinerlei Konsequenzen drohten.

Dass die Krankenhauslandschaft im Umbruch sei und Überkapazitäten durch komplizierte Mechanismen abgebaut werden sollten spitze die Situation zu. „Es geht uns mit den Frankfurter Diakonie Kliniken heute gut: ob Ärzte, Pflegekräfte, IT-Spezialisten oder Köche - alle arbeiten gerne bei uns, auch wenn sich das Klinikum Höchst ein Gehaltsniveau bezahlt, das wir uns schlichtweg nicht leisten können.“ Die Patientenzufriedenheit sei hoch, die Auslastung über dem Bundesdurchschnitt. Die Klage sei dennoch notwendig, weil der politisch und gesellschaftlich gewollte Schrumpfungsprozess im Krankenhauswesen unumkehrbar sei. „Eine weitere Gesetzesänderung, ein weiterer unkalkulierbarer externer Schock wie Corona und die Situation werde für alle freigemeinnützigen bedrohlich, auch für diejenigen, die ihre Hausaufgaben gemacht, Standorte geschlossen, Kooperationen gesucht und Innovation vorangetrieben hätten. Dann brauchen wir alle die Solidarität der Stadt.“ Daher sei jetzt der richtige Zeitpunkt, die Debatte zu führen und auf dem Rechtsweg eine Klärung herbeizuführen. 

 

über AGAPLESION

Die AGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft wurde 2002 in Frankfurt am Main von christlichen Unternehmen gegründet, um vorwiegend christliche Gesundheits-einrichtungen in einer anspruchsvollen Wirtschafts- und Wettbewerbssituation zu stärken.
Zu AGAPLESION gehören bundesweit mehr als 100 Einrichtungen, darunter 20 Krankenhausstandorte mit 6.049 Betten, 41 Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit 3.668 Pflegeplätzen, sieben Hospize, 32 Medizinische Versorgungszentren, sieben Ambulante Pflegedienste und eine Fortbildungsakademie sowie 14 Pflegeschulen.
AGAPLESION bietet vielseitige Ausbildungsmöglichkeiten in medizinischen, pflegerischen und administrativen Bereichen. Zudem bietet AGAPLESION als praktischer Träger überall Ausbildungen als Pflegefachperson und an einigen Standorten auch das Duale Pflegestudium an. 
22.000 Mitarbeiter:innen sorgen für ganzheitliche Medizin und Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Pro Jahr werden rund eine Million Patientinnen und Patienten versorgt. Die Umsatzerlöse aller Einrichtungen inklusive der Beteiligungen betragen 1,9 Milliarden Euro.
Die alleinigen Aktionäre der AGAPLESION gAG sind verschiedene traditionsreiche Diakoniewerke und Kirchen. Auch durch diese Aktionäre ist die AGAPLESION gAG fest in der Diakonie verwurzelt und setzt das Wohl ihrer Patientinnen und Patienten, Bewohner:innen sowie Mitarbeiter:innen als Maßstab für ihr Handeln.

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