25. September 2026
Berlin, 25.09.2026 Vier große frei-gemeinnützige Klinikträger kritisieren die einseitige Subventionierung kommunaler bzw. landeseigener Krankenhäuser und fordern ein Ende dieser Praxis. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz heute im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin forderten die AGAPLESION gAG, die DRK Kliniken Berlin, die Josefs-Gesellschaft gAG und die Stiftung der Cellitinnen gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine verlässliche Finanzierung unabhängig von der Trägerschaft.
Kommunale und landeseigene Krankenhäuser erhalten bundesweit Zuschüsse in Milliardenhöhe aus Steuermitteln. Frei-gemeinnützige Häuser, die in denselben Regionen wesentliche Teile der medizinischen Versorgung übernehmen, bleiben von diesen zusätzlichen Mitteln ausgeschlossen. Gegen diese Praxis gehen zwei der vier Klinikträger bereits juristisch vor, während die beiden anderen eine Klage vorbereiten. Gemeinsam übten sie in Berlin den politischen Schulterschluss.
„Die Zuschüsse sind längst keine vorübergehende Hilfe mehr, sondern für viele kommunale Krankenhäuser zu einer Dauerinfusion geworden“, sagt Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender der AGAPLESION gAG. „Dieser schleichenden Verstaatlichung der Krankenhausversorgung treten wir entschieden entgegen.“ Die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN hatten im März 2024 erstmals Klage gegen die Bezuschussung des Klinikums Höchst eingereicht. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Mitte September stellten die Richter erstmals eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsbedingungen durch die Bezuschussung öffentlicher Kliniken fest, der durch den Sicherstellungsauftrag der Länder aber gedeckt sei: „Das Gericht hat zudem einen Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes zur Berufsausübungsfreiheit erkannt sowie gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, dem Grundsatz der Trägervielfalt. Diese erstmalige Feststellung hat eine enorme Wirkung, auch wenn die Klage erstinstanzlich abgewiesen wurde“, betont Dr. Horneber und verweist darauf, dass AGAPLESION in Berufung gehen werde.
Die DRK Kliniken Berlin hatten bereits 2023 Klage gegen das Land Berlin wegen der Subventionierung des landeseigenen Klinikkonzerns Vivantes eingereicht. Anfang September 2026 legten sie Berufung gegen die rein formale Abweisung der Klage ein. Dr. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, betont: „Wir alle behandeln unsere Patientinnen und Patienten unter denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen. Deshalb fordern wir Fairness und Gleichbehandlung. Die neue Berliner Landesregierung muss sich dieser Aufgabe stellen und faire Lösungen für alle Krankenhausträger finden.“
Auch in Köln wächst der Widerstand. Dort bereitet die Initiative „Fair ist gesund“, der zwölf frei-gemeinnützige Krankenhäuser angehören, ebenfalls eine Klage vor. „Die frei-gemeinnützigen Häuser kämpfen mit denselben Finanzierungs- und Strukturproblemen wie die kommunalen Krankenhäuser. Da es sich in Köln nicht um eine akute Notlage, sondern um eine seit Jahren sich verstetigende Subventionierung in nahezu dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr handelt, halten wir eine gerichtliche Klärung nun für notwendig“, erklärt Gunnar Schneider, Vorstand der Stiftung der Cellitinnen.
Wie groß das Missverhältnis ist, zeigen die Kölner Versorgungszahlen: Die Krankenhäuser der Initiative stellen annähernd die Hälfte der Krankenhausbetten und behandeln mehr als die Hälfte der stationären Fälle in der Stadt. „Es gibt kein tragfähiges Argument dafür, Krankenhäuser allein aufgrund ihrer kommunalen Trägerschaft finanziell zu bevorzugen“, sagt Stephan Prinz, Vorstand der Josefs-Gesellschaft gAG. „Wer einen wesentlichen Teil der Versorgung trägt, darf bei der Finanzierung nicht außen vor bleiben.“
„Im Kern geht es bei den Klageverfahren um die Frage, ob für alle Plankrankenhäuser tatsächlich die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Frei-gemeinnützige Häuser leisten ebenso einen Beitrag zur Daseinsvorsorge wie kommunale Kliniken. Wird dieser Beitrag bei zusätzlichen Finanzierungen auf Grundlage des kommunalen Sicherstellungsauftrags regelmäßig ausgeblendet, ist das aus unserer Sicht mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Grundsatz der Trägerpluralität nicht vereinbar“, erläutert Dr. Maren Bedau von der Kanzlei Raue.
„Wenn öffentliche Krankenhäuser auf eine wiederholte Defizitdeckung durch ihren Träger vertrauen können, wirtschaften sie unter anderen Bedingungen als frei-gemeinnützige oder private Häuser“, erklärt Prof. Dr. Andreas Beivers von der Hochschule Fresenius. „Diese faktische Rückfallgarantie verzerrt den Wettbewerb – unabhängig von Qualität, Effizienz und tatsächlichem Versorgungsbedarf.“
Die vier Träger fordern dazu auf, die Finanzierung von Krankenhäusern transparent, bedarfsgerecht und trägerneutral auszugestalten: „Frei-gemeinnützige Träger haben einen Anspruch auf Einhaltung der gleichen Wettbewerbsbedingungen“, so die vier Vorstände und ergänzen abschließend: „Nur durch Stärkung der Trägerpluralität haben die Patientinnen und Patienten eine freie Wahlmöglichkeit und sehen sich keinem staatlichen Gesundheitsmonopol ausgesetzt.“
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Jakob Mähler, Pressesprecher AGAPLESION gAG
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