Teilerfolg für AGAPLESION: Gericht erkennt Wettbewerbsbeeinträchtigung

17. September 2026

Klage der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN abgewiesen

Frankfurt am Main, 17. September 2026 – „Die Wettbewerbsbeeinträchtigung frei-gemeinnütziger Träger durch die Bezuschussung kommunaler Kliniken mit Steuermitteln ist erstmalig gerichtlich anerkannt worden“, sagt Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender der AGAPLESION gAG. Er bezieht sich dabei auf die Feststellungsklage der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gegen die Stadt Frankfurt vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Hintergrund ist die Bezuschussung des städtischen Klinikums Höchst unter Trägerschaft des varisano-Verbundes mit 47 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024, die von AGAPLESION beklagt wurde. Gleichzeitig hat das Gericht festgestellt, dass der Sicherstellungsauftrag die Ungleichbehandlung im konkreten Fall rechtfertige, und hat die Klage abgewiesen.

„Das heutige Urteil hat einen enormen Wirkungsgrad, obwohl es in seiner Summe nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat“, betont Dr. Horneber im Anschluss an die rund dreistündige Verhandlung und verweist auf die mündliche Urteilsbegründung. „Das Gericht hat unsere Feststellungsklage als zulässig angesehen. Damit folgt es nicht der in vergleichbarer Sache vorausgegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin“, sagt Dr. Horneber.  

AGAPLESION hatte im Verfahren gerügt, dass die Zuschüsse an das Klinikum Höchst gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes, den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes sowie gegen den Grundsatz der Trägervielfalt verstoßen. „Das Gericht ist unserer Begründung in wichtigen Punkten gefolgt“, so Dr. Horneber. Der Richter sah in der Bezuschussung des Klinikums Höchst einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und in die Gleichbehandlung beider Krankenhäuser.  

Nach Auffassung des Gerichts sei die Subventionierung im konkreten Fall jedoch erforderlich und angemessen. Der Sicherstellungsauftrag der Stadt Frankfurt sei ein überragendes Gemeinwohlinteresse, das die Zuschüsse rechtfertige. „Am Ende ist das Urteil eine Abwägungsentscheidung“, sagt Dr. Maren Bedau, Rechtsanwältin der Kanzlei RAUE und betont: „Für uns bedeutet dies, die eigene Argumentation weiter zu schärfen.“ 

„Die Begründung des Gerichts zeigt, dass unser Einsatz für die Trägerpluralität rechtlich berechtigt ist“, so Dr. Horneber: „Sie ist für alle frei-gemeinnützigen Träger und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein deutliches Zeichen. Die einseitige steuerliche Subventionierung kommunaler Kliniken beeinträchtigt die Wettbewerbsbedingungen anderer Einrichtungen.“ Die Trägervielfalt in Deutschland sichere die hohe Qualität der Versorgung: „Deshalb werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass vergleichbare Versorgungsleistungen unabhängig von der Trägerschaft unter fairen Bedingungen erbracht werden können.“ 

„Die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN sind für die Daseinsvorsorge ebenso notwendig wie das Klinikum Höchst und sollten deswegen die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben“, sagen Michelle Berg und Michael Keller, Geschäftsführer der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN. Dass eine Ungleichbehandlung festgestellt wurde, werten Keller und Berg als gutes Zeichen nicht aber die Gewichtung des Gerichts, zumal es andere Möglichkeiten zur Defizitreduzierung gäbe: „Es ist für uns deswegen klar, dass wir in Berufung gehen werden“, sagen Dr. Horneber, Keller und Berg. 

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